3.5. 3.5.1. Hinsichtlich der angeklagten Sachverhaltskomplexe USB-Stick «Verbatim 8 GB», USB-Stick «Verbatim 4 GB» und DVD «Memorex» bringt der Beschuldigte vor, dass ihm nicht bekannt gewesen sei, die darauf befindlichen Dateien mit kinderpornografischem Inhalt besessen zu haben. Die Zeitpunkte der Änderungen der Dateien auf den Datenträgern reichten vom Jahr 2003 bis zum Jahr 2019.