- Ext. Festplatte «Medion Drive-n-Go» mit Harddisk 2.5" Samsung 1000 GB - 13 - Die Vorinstanz erachtete den angeklagten Sachverhalt, wonach der Beschuldigte auf dieser Festplatte im Zeitraum vom Juni 2013 bis 6. September 2014 insgesamt 1'200 Videos und 700 Fotos mit Kinderpornografie vorsätzlich abgespeichert habe, als erstellt und verurteilte ihn daher der mehrfachen Pornografie nach Art. 197 Ziff. 3 aStGB (vorinstanzliches Urteil E. 4.2).