berTipline Report erwähnte Foto mit kinderpornografischem Inhalt konnte auf keinem der beschlagnahmten Datenträger des Beschuldigten gefunden werden. Ebenso konnte bei der Hausdurchsuchung keine SIM-Karte sichergestellt werden, welche auf die gemäss CyberTipline Report für den fraglichen Google-Photos-Account hinterlegte Mobiltelefonnummer (+xxxxxxxxxxx) lautete (act. 331).