360 ff.). Der Beschuldigte konnte durch die Bundeskriminalpolizei als Anschlussinhaber der erhobenen Telefonnummer (+xxxxxxxxxxx), welche dem Schweizer Provider Swisscom (Schweiz) AG zugeordnet werden konnte, festgestellt werden (act. 370). In der Folge leitete die Bundeskriminalpolizei die Informationen an die zuständige Kantonspolizei Aargau weiter, welche anschliessend im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beim Beschuldigten am 7. Juni 2018 eine Hausdurchsuchung durchführte (act. 86 ff. und 94 ff.). Anlässlich der Hausdurchsuchung wurden verschiedenste Datenträger des Beschuldigten beschlagnahmt und anschliessend ausgewertet (act. 94 ff. und 114 ff.). Das im Cy-