Anschliessend leitete Google einen sog. CyberTipline Report an das in den USA angesiedelte NCMEC weiter. Das NCMEC leitete diesen Report (Report 31245266 vom 24. April 2018) wegen des Verdachts auf Verbreitung von Kinderpornografie durch den auf den Namen des Beschuldigten angelegten Google-Photos-Accounts mit Angabe der IP-Adresse, unter welcher das Foto hochgeladen worden sei, sowie der im Google-Pho- tos-Account hinterlegten Telefonnummer «+xxxxxxxxxxx» an die Bundeskriminalpolizei weiter (act. 360 ff.).