2.3.2. Das Foto, welches Gegenstand des Verfahrens ist und ein minderjähriges, am Unterleib unbekleidetes Mädchen mit gespreizten Beinen zeigt (act. 370.1), wurde beim Hochladen auf den Online-Dienst «Google-Pho- tos» von einem Algorithmus des elektronischen Service Providers (Google) erfasst. Anschliessend leitete Google einen sog. CyberTipline Report an das in den USA angesiedelte NCMEC weiter.