2.3. Gegen dieses ihm am 23. März 2022 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte am 1. April 2022 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 21. Juni 2022 zugestellt. 3. 3.1. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungserklärung vom 11. Juli 2022: " 1. Herr A. sei vollumfänglich freizusprechen 2. Die Verfahrenskosten des erstinstanzlichen und des oberinstanzlichen Verfahrens seien vom Kanton zu tragen. 3. Herrn A. sei eine Entschädigung für die Verteidigungskosten im erstinstanzlichen und im oberinstanzlichen Verfahren zuzusprechen. "