6. Der Antrag auf Entnahme einer DNA-Probe sowie Erstellen eines DNA- Profils wird abgewiesen. 7. Der Beschuldigte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 3'100.00 sowie den Auslagen von CHF 3'983.00 (inkl. Kosten des Gutachtens von CHF 3'900.00), insgesamt CHF 7'083.00, zu bezahlen. 8. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 1'400.00 zu bezahlen. 9. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen. "