" 1. Herr A. sei vollumfänglich freizusprechen. -6- 2. Die Verfahrenskosten seien vom Kanton zu tragen. 3. Herrn A. sei eine Entschädigung für die Verteidigungskosten zuzusprechen. Eventualiter: Im Fall eines Schuldspruchs sei eine bedingte Geldstrafe von höchstens 150 Tagessätzen zu Fr. 30.00 und einer Probezeit von 2 Jahren auszusprechen. " 2.2. Der Präsident des Bezirksgericht Lenzburg fällte gleichentags das folgende Urteil: