Der beschlagnahmte Gegenstand Nr. 6 gemäss Ziff. II hiervor sei dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft zu retournieren. 8. Die Verfahrenskosten inkl. Untersuchungskosten in Höhe von CHF 5'866.00 (Ziff. III) sowie die Anklagegebühr in Höhe von CHF 1'400.00 seien dem Beschuldigten aufzuerlegen. Auf eine Vorladung zur Hauptverhandlung wird verzichtet." 2. 2.1. Am 7. März 2022 fand die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg mit Befragung des Beschuldigten statt. Der Beschuldigte stellte anlässlich der Hauptverhandlung folgende Anträge: