Das Notebook wurde am 07.12.2016 produziert, die festgestellte Kinderpornografie kann somit physisch nicht vor diesem Zeitpunkt gespeichert worden sein. Einschränkend konnte eruiert werden, dass das Betriebssystem Windows auf dem Notebook am 14.05.2017 installiert und das Gerät zuletzt am 05.11.2017 heruntergefahren wurde. Demzufolge beschaffte der Beschuldigte im Zeitraum vom 14.05.2017 bis 05.11.2017 mittels dieses Notebooks Kinderpornografie und lud diese herunter, bzw. versuchte er dies zumindest.