Der Beschuldigte hat mehrfach pornografische Bildaufnahmen und Abbildungen, die sexuelle Handlungen mit Kindern zum Inhalt haben, hergestellt, eingeführt, gelagert, in Verkehr gebracht, angeboten und zugänglich gemacht. Eventualiter: -3- Versuch zu mehrfacher Pornografie (Konsum / Beschaffen / Besitz) (Art. 197 Abs. 5 Satz 1 und 2 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB)