Er wurde noch während der laufenden Probezeit wieder rückfällig. Selbst eine Festanstellung mit einem Lohn von rund Fr. 4'000.00 (GA act. 431) sowie eine stabile Partnerschaft vermochten keine Stabilität im Leben des Beschuldigten zu bewirken und ihn von der Begehung von neuen Straftaten abzuhalten. Eine grundlegende positive Persönlichkeitsentwicklung oder nennenswerte positive Veränderungen seiner Lebensumstände sind nicht erkennbar.