Muss das Gericht das Urteil begründen, so stellt es innert 60 Tagen, ausnahmsweise 90 Tagen, der beschuldigten Person und der Staatsanwaltschaft das vollständig begründete Urteil zu (Art. 84 Abs. 4 StPO). Diese Fristen wurden deutlich überschritten. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots erweist sich bei einer Dauer von mehr als sieben Monaten nicht mehr als leicht (Urteil des Bundesgerichts 1B_82/2021 vom 9. September 2021 E. 2). Die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist im Urteilsdispositiv festzustellen und ihr ist mit einer Strafreduktion von einem Monat Rechnung zu tragen.