Weitere relevante, sich auf die Strafhöhe auswirkende Täterkomponenten sind nicht ersichtlich. Die Strafempfindlichkeit des ledigen und kinderlosen Beschuldigten, welcher bei seinen Eltern wohnhaft ist, welche er gemäss eigenen Angaben finanziell unterstützt, und einer Festanstellung im Vollzeitpensum als Produktionsmitarbeiter bei der S AG. nachgeht (Protokoll Berufungsverhandlung S. 50 ff.), erscheint durchschnittlich. Ausserordentliche Umstände, welche eine erhöhte Strafempfindlichkeit zu begründen vermögen, liegen nicht vor.