SVG zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, davon 8 Monate bedingt, sowie einer Busse von Fr. 20.00 verurteilt (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Der Beschuldigte hat offensichtlich keine Lehren aus den früheren Strafverfahren gezogen. Vielmehr demonstriert er eine grosse Gleichgültigkeit gegenüber der Rechtsordnung; die geltenden Strassenverkehrsregeln scheinen ihm egal zu sein. Anders ist es nicht zu erklären, dass er wiederholt und in massiver Weise dagegen verstösst.