Im Zuge dieses Rennens überholte der Beschuldigte auf der Autobahn bei dichtem Verkehr, ungenügendem Abstand und hoher Geschwindigkeit mehrere unbeteiligte Fahrzeuglenker und gefährdete damit die Insassen dieser Personenwagen wie auch seine Beifahrerin und G.. Je leichter es aber für ihn gewesen wäre, sich an die Verkehrsregeln zu halten und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen (BGE 117 IV 112 E. 1; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3). Insgesamt ist von einem mittelschweren Verschulden und einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von 24 Monaten auszugehen.