Der Beschuldigte hat leichtfertig und verantwortungslos gehandelt. Die Beweggründe für das Rennen und damit einhergehend die Fahrmanöver bleiben weitgehend ungeklärt. Er verfügte am 13. Oktober 2019 jedoch über ein sehr hohes Mass an Entscheidungsfreiheit. Es wäre für ihn ein Leichtes gewesen, korrekt zu fahren und sich nicht durch einen anderen Fahrzeuglenker zu gefährlichen Fahrmanövern hinreissen und sich auf ein Rennen mit G. einzulassen. Stattdessen entschied er sich zu einem eigentlichen Kräftemessen mit demselben, indem beide mehrfach die Geschwindigkeit ihrer Fahrzeuge massiv erhöhten, danach reduzierten, parallel fuhren und danach erneut massiv beschleunigten.