Er folgte G., welcher einen Ferrari lenkte, in viel zu geringem Abstand von teilweise maximal 0.4 Sekunden und unterschritt den erforderlichen Mindestabstand somit deutlich. Die beiden Fahrzeuglenker fuhren parallel auf derselben Höhe, verlangsamten ihre Fahrzeuge unnötigerweise und beschleunigten diese wiederum massiv. Diesen Vorgang wiederholten sie mehrmals und überholten in diesem Zusammenhang erneut mehrere Fahrzeuge. Die Geschwindigkeitsüberschreitung von 76 km/h liegt deutlich über dem Grenzwert für eine Ordnungsbusse (bis max. 25 km/h; Anhang 1 - 17 -