Der Beschuldigte ist am 13. Oktober 2019 mit einem von ihm geleasten BWM M5 auf der Autobahn A1, Fahrtrichtung Zürich, zwischen Suhr und Baden-Dättwil, mit einer toleranzbereinigten und somit rechtlich massgeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung von 76 km/h, mithin mit 196 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gefahren, als er andere Fahrzeuge überholte. Er folgte G., welcher einen Ferrari lenkte, in viel zu geringem Abstand von teilweise maximal 0.4 Sekunden und unterschritt den erforderlichen Mindestabstand somit deutlich.