Indem er parallel zum Fahrzeug von G. fuhr, beide die Geschwindigkeit verlangsamten, um danach die Fahrzeuge massiv zu beschleunigen, wollte der Beschuldigte die Geschwindigkeitsexzesse, wie auch die Verlangsamung des nachfolgenden Verkehrs, direkt. Dem Beschuldigten drängte sich die Verwirklichung des Risikos, dass sich wegen seiner massiven Verkehrsregelverletzungen ein Unfall mit Schwerverletzten oder gar Todesopfern ereignen könnte, derart auf, dass die Bereitschaft, diesen als Folge hinzunehmen, ihm vernünftigerweise nur als Inkaufnahme dieses Verlaufs ausgelegt werden kann.