Personenwagen von G. und das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um toleranzbereinigt 76 km/h verdeutlichen, dass es letztlich überwiegend vom Zufall abhing, dass sich die Gefahr eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern nicht verwirklicht hat. Die Fahrmanöver fanden an einem Sonntagnachmittag gegen 17.00 Uhr auf der Autobahn A1 in Fahrtrichtung Zürich zwischen Suhr und Baden-Dättwil statt, also einer Strecke mit notorisch dichtem Verkehr. Das zeitweise rege Verkehrsaufkommen wird sowohl von den Zeugen als auch vom Beschuldigten bestätigt und lässt sich anhand der Bilder der Überwachungskamera verifizieren (GA act.