Auch wenn sich in diesen ersten Überholmanövern noch kein Rennen nachweisen lässt, so zeigt dies zumindest auf, dass G. und der Beschuldigte bereits vor dem Rennen miteinander agiert haben. Dieses Fahrverhalten hat sich anschliessend im Rahmen des Rennens zu einem Kräftemessen verdichtet, was aufgrund der Tonaufnahme des Notrufs und den sich damit deckenden Aussagen von C., E.A. und D.A. wie auch den Videoaufnahmen klar erstellt ist. Hinzukommt, dass der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung eingestanden hat, dass er sich vom Ferrari habe mitreissen lassen, was aus dem Affekt heraus passiert sei. In diesem Zeitpunkt habe er selbst eine Gefahr dargestellt.