Schliesslich bleibt festzuhalten, dass die Interaktion zwischen dem Beschuldigten und G. bereits deutlich vor dem Überholmanöver des Mercedes der Zeugen begonnen hat. So hat G. diesbezüglich angegeben, dass es bereits zwischen der Autobahneinfahrt Oftringen und der Emil Frey AG auf Höhe Safenwil zu Überholmanövern zwischen ihnen beiden gekommen sei. So habe G. dem Beschuldigten zwischen Oftringen und Kölliken seinen Daumen hochgezeigt, als letztgenannter links neben ihm gewesen sei, was der Beschuldigte erwidert habe. Der Beschuldigte hat an der Berufungsverhandlung bestätigt, dass er und G. sich gegenseitig ihren Daumen hochgezeigt hätten.