ein Rennen. Das parallele Fahren auf gleicher Höhe zeugt von einem Rennverhalten der beiden beteiligten Fahrer, liegt doch die erhöhte Gefahr bei einem Rennen gerade darin, dass sich die Partner aufeinander konzentrieren, was einen Teil der Aufmerksamkeit bindet und somit zu einer reduzierten Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen und insbesondere die durch die Verkehrsregelverletzungen verursachten Gefahren führt (BOLL, in: Handkommentar Strassenverkehrsrecht, Zürich 2022, N. 2315 zu Art. 90 SVG). Das Überholmanöver, anlässlich welchem der Beschuldigte und G. den Mercedes von D.A. überholt haben, ist auf den Videoaufnahmen nicht ersichtlich.