keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Zeugenaussagen zu begründen. Die Aufnahmen belegen gerade ein durchgeführtes Rennen. Auf diesen ist erkennbar, dass G. und hinter ihm der Beschuldigte mit sehr wenig Abstand, beide mit massiv überhöhter Geschwindigkeit auf dem Überholstreifen fahren und dabei auch mehrere Fahrzeuge überholen. Weiter ist ersichtlich, wie G. auf den rechen Streifen fährt und daraufhin beide Fahrzeugführer parallel zueinander fahren, um auf derselben Höhe zu sein. Die Videoaufnahmen belegen somit – zusammen mit dem METAS-Gutachten (UA act.