Ferrari sehr rasch «im Tiefflug» genähert habe und ihm mit viel zu geringem Abstand aufgefahren sei. Er habe sich bedrängt und bedroht gefühlt und deshalb beschleunigt, um in der Folge möglichst schnell auf den Normalstreifen wechseln zu können, worauf er vom roten Ferrari sehr schnell überholt worden sei; diesem sei ein schwarzer BMW gefolgt (GA act. 420; Protokoll Berufungsverhandlung S. 10). Weiter vorne hätten die beiden Fahrzeuge auf derselben Höhe abgebremst, was aufgrund der Bremslichter ersichtlich gewesen sei. Aufgrund dessen hätten auch die sich dahinter befindlichen Fahrzeuge abbremsen müssen, woraufhin der Beschuldigte und G. wieder beschleunigt hätten. Dabei sei das Aufheulen