Entscheidend ist einzig, dass die drei vorgenannten Zeugen den spezifischen Kernsachverhalt gleichbleibend schildern konnten. So sagten alle drei konstant und über mehrere Einvernahmen widerspruchsfrei aus, dass ihr Fahrzeug zunächst von einem roten Ferrari mit massiv überhöhter Geschwindigkeit überholt worden sei. Diesem Fahrzeug sei ein dunkler BMW in viel zu geringem Abstand gefolgt. Beide Fahrzeuge seien anschliessend parallel auf dem linken und rechten Fahrstreifen gefahren und hätten die Geschwindigkeit reduziert, so dass sich ein Kolonnenstau gebildet habe. Danach hätten beide ihre Fahrzeuge massiv beschleunigt.