Sie konnten das Verhalten der beiden Fahrzeuglenker direkt beobachten. Ihre Schilderungen erweisen sich in Bezug auf den relevanten Kernsachverhalt, also betreffend die Frage, ob sich der Beschuldigte und G. ein Rennen geliefert haben, als konstant, schlüssig und nachvollziehbar. Das auffällige Fahrverhalten veranlasste D.A., den Notruf der Kantonspolizei zu wählen. Aus der Tonaufnahme des Notrufs geht hervor, dass D.A. noch während der Fahrt gegenüber der Polizei angegeben hat, sich gerade auf der Autobahn A1 in Fahrtrichtung Zürich zu befinden, auf welcher sich zwei Sportfahrzeuge, ein roter Ferrari und ein schwarzer BMW M5, ein Rennen liefern würden. Es herrsche viel Verkehr.