1.2. Dem Beschuldigten wird diesbezüglich im Wesentlichen vorgeworfen, am 13. Oktober 2019, zwischen 16.58 Uhr und 17.14 Uhr, auf der Autobahn A1 zwischen Suhr und Baden-Dättwil, Fahrtrichtung Zürich, mit dem Personenwagen BMW M5 (Kennzeichen […]) nahe auf den durch G. gelenkten Personenwagen Ferrari 458 (Kennzeichen […]) aufgefahren zu sein. Der Beschuldigte sei G. mit einer Geschwindigkeit von mindestens 160 km/h in dichtem Abstand gefolgt und habe dabei auf der Überholspur das von C. gelenkte Fahrzeug überholt. Der Beschuldigte habe sich mit G. ein nicht bewilligtes Rennen geliefert und sei damit das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen.