5.2. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen vollzogen. 6. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 3'500.00 b) der Anklagegebühr Fr. 2'800.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung Fr. 11'840.20 d) andere Auslagen Fr. 2'573.10 Total Fr. 20'713.30