2.7. Zusammenfassend ist der Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 450.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 100.00, ersatzweise 4 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen.