1.5. Die im Rahmen der Beweisanträge des Beschuldigten beantragten Einvernahmen der behandelnden Psychologinnen A., eventualiter Dr. med. C. als Sachverständige bzw. eventualiter Zeugin, der Sozialdienstmitarbeiterin Frau D., der Beizug des Protokolls der Historie der Krisenintervention der PDAG oder die Einholung einer schriftlichen Stellungnahme bei der PDAG (erste Eingabe vom 7. September 2022, Beweisanträge Ziff. 1, 3 und 4;