der beiden Einschreiben hat er die Abholungseinladungen vom Briefstapel genommen und die Verfügungen am 12. April 2021 geplant und strukturiert am Postschalter abgeholt (UA act. 12 und 16; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 8). Briefe abzuholen, zu öffnen und deren Inhalt Folge zu leisten, bedürfen keiner besonderen administrativen Fähigkeit wie beispielsweise das Ausfüllen einer Steuererklärung. Seine diesbezüglichen Fähigkeiten scheinen denn auch nicht so stark eingeschränkt gewesen zu sein, dass eine Beistandschaft hätte angeordnet werden müssen.