1.3. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass das Strassenverkehrsamt mit Verfügungen vom 7. April 2021 den Entzug der Fahrzeugausweise und der Kontrollschilder des Personenwagens Dacia Duster, AG [...], und des Motorrads Suzuki, AG [...], verfügte und den Beschuldigten darin aufforderte, entweder die ausstehenden Rechnungen bis zum 17. Mai 2021 zu begleichen, wodurch der Entzug dahinfiele oder die Kontrollschilder sowie die Fahrzeugausweise dem Strassenverkehrsamt bis spätestens am Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist abzugeben (UA act. 10 f. und 14 f.). Die Verfügungen wurden dem Beschuldigten am 12. April 2021 zugestellt (UA act. 8, 12 und 16).