3.2. Die Staatsanwaltschaft reichte am 26. Juli 2022 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein und beantragte korrigierend einen Tagessatz von Fr. 70.00 sowie eine Verbindungsbusse von Fr. 260.00. 3.3. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten fand am 27. September 2022 statt. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: