2. Mit Urteil vom 9. Mai 2022 sprach die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden den Beschuldigten auf Einsprache hin von Schuld und Strafe frei. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 7. Juli 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei der mehrfachen (fahrlässigen) Nichtabgabe von Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG i.V.m. Art. 100 Ziff. 1 SVG schuldig zu sprechen und zu der im Strafbefehl vorgesehenen Strafe zu verurteilen.