Ihm wurde vorgeworfen, er habe bis zum 17. Mai 2021 weder den gesamten offenen Rechnungsbetrag an das Strassenverkehrsamt Aargau überwiesen noch die Fahrzeugausweise und die Kontrollschilder für den Personenwagen Dacia Duster, AG [...] und das Motorrad Suzuki, AG [...], bis spätestens am Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist abgegeben, trotz zweier verfügter Aufforderungen unter Strafandrohung vom 7. April 2021, die er am 12. April 2021 erhalten habe. Bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit hätte der Beschuldigte die Aufforderung und die damit verbundenen Konsequenzen bei Nichtbefolgung feststellen können.