Gegenstand Missbrauch von Ausweisen und Schildern -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg bestrafte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 2. September 2021 wegen mehrfacher (fahrlässiger) Nichtabgabe von Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG i.V.m. Art. 100 Ziff. 1 SVG mit einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 450.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 100.00.