3.5. Zusammenfassend ist in tatsächlicher Hinsicht somit erstellt, dass die drei Automaten U18879, U18880 und U18881 während rund zwei Wochen im Lokal «E» in Betrieb waren und in dieser Zeit ein Saldo von insgesamt Fr. 2'030.00 (Fr. 1'350.00 des Automaten U18879 und Fr. 680.00 des Automaten U18880) resultierte. Die Aussagen des Beschuldigten, dass die Automaten in dieser Zeit nicht bespielt worden seien (vgl. UA reg. 1 act. 12; reg. 4 act. 58), sind unglaubhaft und als Schutzbehauptungen zu werten.