Ergänzend wird im Bericht ausgeführt, dass in Bezug zum Betriebszeitraum berücksichtigt worden sei, dass die Gerätezeit 1430 Tage zurückgestellt und die Angaben entsprechend korrigiert worden seien. Der angegebene Betriebszeitraum entspreche der in den aktiven Logdateien dokumentierten Zeitspanne. Betreffend die Zählerstände wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mindestbeträge der Kurzzeitzähler vollständig im Betriebszeitraum umgesetzt worden seien und den dokumentierten Einzahlungen und Kreditlöschungen entsprechen würden.