i.V.m. § 4 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 PolD [SAR 531.210]) durfte die Regionalpolizei Zofingen daher ohnehin die Geschäfts- und Lagerräume betreten. Sodann erlaubt § 35 PolG der Polizei auch die (präventive) Observation in allgemein zugänglichen Orten zur Verhinderung von Straftaten. Damit bestand eine genügende gesetzliche Grundlage für das Betreten des öffentlich zugänglichen Lokals «E».