3. Der Beschuldigte ist zur Zahlung einer Ersatzforderung von CHF 2'876.70 zu Gunsten des Bundes zu verpflichten. Eventualiter Der Beschuldigte ist zur Zahlung einer Ersatzforderung von CHF 1'350.00 zu Gunsten des Bundes zu verpflichten. 4. -5- Die Kosten des Berufungsverfahrens sind vollumfänglich dem Beschuldigten aufzuerlegen." 2.7. Mit Berufungsbegründung vom 22. Februar 2022 hielt der Beschuldigte an seinen bereits gestellten Anträgen fest.