3.3. Die Kosten des Verfahrens der Eidgenössischen Spielbankenkommission in Höhe von Fr. 5'432.50 (Fr. 4'980.00 Spruchgebühr, Fr. 450.00 Schreibgebühr und Fr. 2.50 Barauslagen) werden dem Beschuldigten auferlegt. Über diese Kosten stellt die Eidgenössische Spielbankenkommission Rechnung. 4. Der Beschuldigte trägt seine weiteren Kosten selber." 2.2. Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Eingabe vom 27. September 2021 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 22. Dezember 2021 zugestellt. 2.3. Am 11. Januar 2022 reichte der Beschuldigte die Berufungserklärung ein und beantragte einen vollumfänglichen Freispruch.