3. 3.1. Die Anklagegebühr wird auf Fr. 300.00 festgesetzt und dem Beschuldigten auferlegt. 3.2. Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 1'200.00 b) den Spesen von Fr. 60.00 -4- Total Fr. 1'260.00 Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr sowie die Kosten gemäss lit. b im Gesamtbetrag von Fr. 1'260.00 auferlegt.