6. Die anteilsmässigen Kosten des Verfahrens in der Höhe von CHF 5'432.50 (Spruchgebühr CHF 4'980.00, Schreibgebühr CHF 450.00, Barauslagen CHF 2.50) werden A. auferlegt. 7. Zugestellt an: […]" 1.2. Der Beschuldigte verlangte mit Eingabe vom 21. Dezember 2020 die Beurteilung durch das Strafgericht (Art. 71 VStrR). 1.3. Die Oberstaatsanwaltschaft überwies am 18. März 2021 die Akten, unter Hinweis auf die Geltung der Strafverfügung als Anklageschrift, zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Zofingen.