Der Beschuldigte macht für das Berufungsverfahren einen Aufwand von 2655 Minuten bzw. 44.25 Stunden zzgl. Aufwand für die Berufungsverhandlung geltend. Für die Berufungsverhandlung fällt ein Aufwand von 4 Stunden und 5 Minuten an (Vorbesprechung: 20 Minuten, Verhandlungsdauer: 145 Minuten, Weg: 80 Minuten, total 245 Minuten). Insgesamt macht der Beschuldigte somit einen Aufwand von 48.3 Stunden geltend. Dieser erscheint für das Berufungsverfahren, in welchem sich dieselben Fragen wie vor Vorinstanz gestellt haben sowie angesichts der Akten als überhöht.