Rassismus dort beginne, wo der Unterschied (gemeint ist die Verschiedenheit zwischen zwei Individuen oder Gruppen) gleichzeitig eine Abwertung der Opfer bedeutet und das Hervorheben von Unterschieden letztlich nur ein Mittel sei, die Opfer negativ darzustellen und deren Würde zu missachten, und festhielt, dass dies vorliegend der Fall sei. Sofern der Beschuldigte geltend machen sollte, er habe nicht direktvorsätzlich gehandelt bzw. keine - 26 -