Sie hat zutreffend ausgeführt, dass seine vorherigen Kommentare (Post 1 und 2) eine Diskussion entfacht hätten und der Beschuldigte dabei besonders sensibilisiert hätte sein müssen, was er veröffentliche. Angesichts dessen bzw. der hervorgerufenen Reaktionen war das Risiko, dass er die Personengruppe mit homosexueller Orientierung aufgrund seiner Äusserung in einer gegen die Menschenwürde verstossender Weise herabsetzen würde, gross. Mit dem Hinweis, dass die Personengruppe mit homosexueller Orientierung unnatürlich sei und damit in der Natur nicht vorkomme, liegt sodann eine schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde vor.