4.5.5.3. Selbstverständlich durfte sich der Beschuldigte zur Debatte äussern und seine persönliche Ansicht vertreten. Auch wenn er sich im Rahmen der Debatte der Abstimmungsvorlage "Ehe für alle" zu Kinderehen und/oder Leihmutterschaft hätte äussern wollen, hätte er dies tun können. Er hätte sich auch dahingehend äussern können, dass es für ihn als adoptiertes Kind wichtig gewesen sei, dass er einen Mann und eine Frau als Elternteile gehabt habe, und er hätte die Gründe dafür aufzeigen können. Zu beurteilen ist indessen der Post 3, indem er sich nicht zur Leihmutterschaft oder zu Kinderehen geäussert hat.